Vertragsbedingungen (AGB) zwischen Teilnehmer und Hunde-Checkpoint (Stand: Feb. 2024)

  1. Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von Ungeziefer ist und dass er seinen Hund behördlich angemeldet und haftpflichtversichert hat. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen vorzuweisen ist. Für jeden Hund ist ein gültiger Impfpass vorzuzeigen. Der Hund muss den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechend geimpft sein – Tollwut!
    Im Fall einer ansteckenden Erkrankung des Hundes ist der Trainer berechtigt, den Hund von der Ausbildungsstunde auszuschließen.
  2. Über die Aufnahme eines Hundes in die Hundeschule, sowie in die Kurse, wird individuell entschieden. Dabei werden Kursangebot, der Ausbildungsstand und allgemeines Verhalten des Hundes und Zielsetzung des Halters berücksichtigt.
  3. Die Hunde werden in den Ausbildungsstunden gemäß der gültigen Landeshundeverordnung geführt.
  4. Der Unterricht findet einerseits auf dem Schäferhundeverein OG Aubing in 81245 München, Englburgstr. 50 oder dem Boxerklub Aubin in 81245 München, Englburgstr. 51, ev. dem komplett eingezäunten Grundstück Weidenstraße 14, 53560 Vettelschoß statt bzw. beim Teilnehmer vor Ort oder einem alternativen Treffpunkt, der frühzeitig bekanntgegeben und abgesprochen wird. Das Training kann aber auch im Distanzunterricht, also über Zoom oder ähnliche Medien bzw. auch übers Telefon, stattfinden. Dies mindert in keiner Weise die Qualität des Trainings und stellt keinen Stornierungsgrund dar.
  5. Die Gebühren für den Kurs, Intensivtag, Einzelstunden, Abos zu Einzelstunden, Workshops/Seminaren etc., sind aus der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen bzw. beim Veranstalter zu erfahren. An Feiertagen bzw. bei Urlaub von Hunde-Checkpoint finden keine Kursstunden statt. Ausgenommen sind individuelle vereinbarte Termine. Die Einzelstunden von Abos sind nur innerhalb eines Jahres gültig. Ausschlaggebend ist der Beginn der ersten Einzelstunde des Abos. Nicht wahrgenommene Stunden werden nicht erstattet.
  6. Die Zahlung von Einzelstunden ist sofort und in bar fällig. Einzelstunden / Beratungsstunden, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu schicken. Die Zahlung von den Abos zu Einzelstunden ist per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig, es sei denn, im Vertrag wurde eine individuelle Vereinbarung getroffen.
  7. Für (Gruppen-) Kurse, Workshops/Seminare oder Intensivtage ist die Zahlung der angegebenen Gebühr mit 100% per Überweisung sofort nach Anmeldung fällig. Dies gilt für ein- und auch zweitägige Veranstaltungen. Erst mit dem Zahlungseingang auf dem u.g. Konto besteht das Recht auf Teilnahme an dem gewählten Kurs.

    (Gruppen-) Kurse und Intensivtage, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wurden, werden in Rechnung gestellt / auf der Karte abgestrichen. Es besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu schicken.          
    Hinweis: Die Gebühr für nicht wahrgenommene Stunden aus Gruppenkursen kann nicht zurückerstattet werden. Versäumte Stunden können auf Grund nachfolgender Kurse nicht angehangen, aber gegebenenfalls nach individueller Absprache in anderer Form durchgeführt werden. Ersatzteilnehmer können in den Gruppenkurs kommen                                                                                                                    

    Bei Rücktritt vom ein- bzw. zwei Tages-Workshops/Seminars seitens des Teilnehmers fallen u.s. Stornierungskosten an:                                                                                                                                   
    – vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fallen keine Stornokosten  
    – vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr fällig bzw. werden einbehalten.                                                                                                     
    – bei Rücktritt weniger als 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.                                                                                                                
    Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10€ an, die in jedem Falle einbehalten wird.

    a) Bedingungen der 5er- bzw. 10er-Karten im Hundesport in der Kleingruppe (hierzu zählt „Hoopers nyd“ und „Treibball“):                                                                                                              
    Dauer der Einheit im Hundesport: 60 Minuten in der Kleingruppe.   
    Zahlung der Gebühr im Voraus.                                                                        
    Gültigkeit: 5 bzw. 10 aufeinanderfolgende Kurseinheiten. Diese erfolgen i.d.R. wöchentlich 1x.
    Mögliche Absagen innerhalb der Laufzeit: 1x bei einer 5er-Karte; 2x bei einer 10er-Karte. Dies mind. 2 Tage vor Kursbeginn, ansonsten erfolgt eine Berechnung in Form von „Abstreichen“ des Termins und dieser kann nicht nachgeholt werden. Ein Ersatzteilnehmer kann nach Rücksprache teilnehmen.
    Bei Abwesenheit des Trainers erfolgt keine Berechnung. Abwesenheiten werden frühzeitig bekannt gegeben (ausgenommen höhere Gewalt, unzumutbares Wetter, Krankheiten oder Notfälle).
    Wird eine Teilnahme pausiert (= keine weitere Karte erworben), wird der Platz anderweitig vergeben. Erst wenn wieder ein Teilnahmeplatz frei ist, kann aufgerückt werden.               

    7.b) Bedingungen der Kurse in der Hundebeschäftigung:                      
    Sporadische Teilnahme nach Anmeldung mindestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es findet nur statt, wenn mindestens 4 Hund/Mensch-Teams zusammenkommen; maximal können 8 Teams in einer Gruppenstunde arbeiten. Zum Teil wird an den Übungsstationen parallel trainiert.
    Bezahlung der Gebühr vor Ort in Bar. Eine Rechnungsstellung erfolgt durch Hunde-Checkpoint im Nachhinein und wird per Email zugesandt.                                                                                  
    Eine Absage muss max. 2 Tage vor Beginn erfolgen (gem. AGB), ein Ersatzteilnehmer kann nach Rücksprache mitmachen.                                                                                                               
    Seitens des Trainers kann eine kurzfristige Absage erfolgen, wenn die Teilnehmerzahl zu gering ist.

  8. Die Workshops/Seminare, Intensivtage, Einzelstunden oder Kurse, finden bei jedem Wetter statt. Wird eine Unterrichtsstunde aufgrund extrem ungünstiger Wetterverhältnisse abgesagt oder abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde. Sollte es zu einer Absage vorab kommen, erfolgt die Bekanntgabe darüber telefonisch, oder auch per SMS, spätestens eine Stunde vor Kursbeginn.
  9. Fällt ein Workshop/Seminar, Intensivtag, Einzelstunde oder Kurs aufgrund Krankheit etc. des Kursleiters aus, so wird ein Ersatztermin ausgeschrieben. In diesem Fall hat jeder Kunde das Recht, die Teilnahme innerhalb von 48 Stunden zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegenüber Hunde-Checkpoint entstehen für ausgefallene Veranstaltungen nicht. Verspätung seitens des Teilnehmers zu der Unterrichtsstunde gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Kursgebühr.     
  10. Diese Vereinbarung kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Wichtige Gründe sind z.B. beruflich bedingter Umzug, schwere Erkrankung des Teilnehmers oder Hundes (Atteste/Bescheinigungen sind unbedingt vorzulegen). Geleistete Stunden sind vom Teilnehmer anteilig zu bezahlen. Hierzu gehört aber nicht Unlust des Hundes/Teilnehmers, unzureichende Trainingsleistung. Bei Abbruch des Kurses bleibt in diesen Fällen die volle Kursgebühr zahlbar. Bei Abos aus Einzelstunden wird ggfls. zusätzlich ein Vertrag abgeschlossen, für den weitere Bedingungen festgelegt werden. Eventuelle separate Absprachen bezüglich einer Beendigung der Vereinbarung werden darin entsprechend der dort angegebenen Bedingungen behandelt.
    Bei selbstverschuldeter Kündigung des Teilnehmers, z.B. durch Nichtbefolgung der Anweisung des Trainers, ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
  11. Eine Haftung von Hunde-Checkpoint oder des Trainers, für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  12. Der Teilnehmer übernimmt, auch wenn er auf Anweisung des Trainers handelt, die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er sich auf dem Trainingsgelände von Hunde-Checkpoint befindet. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht und muss ggfls. in Anspruch genommen werden.

12.a) Raucher werden gebeten, dies nicht direkt auf dem Hundeplatz zu tun, Zigarettenstummel nicht liegen zu lassen und entsprechend zu entsorgen.

12.b) Der Teilnehmer plant vor Trainingsbeginn ausreichend Zeit ein,damit sich der Hund/die Hunde außerhalb des Trainingsgeländes lösen kann/können und entsorgt die Hinterlassenschaften entsprechend.        
WICHTIG: Bitte auf dem Hundeplatz dafür sorgen, dass keine Missgeschicke passieren (Markieren, Urinieren, Koten) und dies unterbinden.                                  
Sollte ein Hund auf ein Gerät des Hundetrainers urinieren behält sich der Trainer vor, um 5 € für die Spendenkasse für den Verein Pfotenhelfer e.V. zu bitten.

  1. Wird der Teilnehmer durch den Trainer aufgefordert, seinen Hund abzuleinen, übernimmt er allein die Verantwortung dafür. Der Teilnehmer sieht die örtlichen Begebenheiten und wurde ausdrücklich auf bestehende Gefahren, wie zum Beispiel angrenzende Straßen, aufmerksam gemacht.
  2. Die Ausbildung orientiert sich an den Bedürfnissen des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes, abhängig von Rasse, Geschlecht, Alter und den körperlichen Voraussetzungen des Tieres. Beachten Sie, dass regelmäßige Teilnahme für das Vorankommen im Kurs wichtig ist und unser Training aufeinander aufbaut. Eine Erfolgsgarantie kann von Hunde-Checkpoint nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers ab. Hunde-Checkpoint kann keine Haftung für das Erreichen des Trainingsziels übernehmen.
  3. Der Teilnehmer gibt in einer separaten, ihm zur Unterschrift vorgelegten Einverständniserklärung seine Zustimmung oder Ablehnung, zur Aufnahme von Fotos oder Videos (siehe Formular „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“). Gibt der Teilnehmer seine Zustimmung so können während des Trainings oder Seminars Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden. Diese sind ausschließlich Eigentum der Hundeschule Hunde-Checkpoint. Werden dem Teilnehmer Fotos oder Filmaufnahmen zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur nach schriftlicher Zustimmung der Hundeschule Hunde-Checkpoint für private Zwecke veröffentlicht werden.
  4. Die Benutzung von Handys/Smartphones, sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
  5. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Hunde-Checkpoint vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
  6. Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzer bzw. dessen Versicherung. Der Trainer von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.
  7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  8. Mit der einvernehmlichen Absprache, einer Anmeldung und der Unterschrift werden unsere Vertragsbedingungen anerkannt.

Etwaige AGB von Veranstaltern/Hotels haben zusätzlich ihre entsprechende Gültigkeit!

Stand Februar 2024.

Hunde-Checkpoint

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